Für den gesetzlich geforderten Sicherheitsnachweis (SINA, Periodische Kontrolle) ist gemäss Niederspannungs- Installations-Verordnung 2002 der Eigentümer für die Überprüfung, sowie die Mängelbehebung verantwortlich. Als unabhängiges Kontrollorgan erledigen wir für Sie von der Kontrolle bis zum Behördenweg alles. Der Sicherheitsnachweis wird auch bei bestehenden Anlagen
Für Industrie und Gewerbe gelten im Gegensatz zu Wohnbauten spezielle Bestimmungen. Je nach Nutzung müssen die Gebäudeinstallationen in unterschiedlichen Abständen fachgemäss geprüft werden. Untenstehend finden Sie einige Beispiele aus der Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV):
– Baustellen und Märkte
– Explosionsgefährdete Räume der Zone 2
– Korrosionsgefährdete Räume
– Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten
– Medizinisch genutzte Räume der Kategorie 2
– Untertagbauten wie Tunnels und Kavernen
– Betriebsräume von Industrie und Grossgewerbe
– Laboratorien und Prüffelder von Industrie, Gewerbebetrieben, Schulen usw.
– Bauten und Räume mit Menschenansammlungen wie Warenhäuser, Kasernen etc.
– Campingplätze und Bootsanlegestellen
– Nasse oder feuergefährdete, gewerblich genutzte Räume
– Gewerbliche Werkstätten
– Medizinisch genutzte Räumen der Kategorie 1
– Bürogebäude, Zeughäuser und landwirtschaftliche Betriebe
– Sportboote und Vergnügungsschiffe
– Installationen mit Eigenversorgungsanlagen