Damit Sie nicht plötzlich im Dunkeln sitzen.

Liegenschaftsbesitzer müssen elektrische Installationen, Geräte und Anlagen mindestens alle 20 Jahre prüfen lassen.

Bei Handänderungen ist eine ausserordentliche Kontrolle vorgesehen: Hat es in den fünf Jahren, bevor Sie Eigentümer geworden sind, keine Prüfung gegeben, müssen Sie eine solche innert sechs Monaten durchführen lassen.

Die Niederspannungs-Installations-Verordnung aus dem Jahr 2002 schreibt Eigentümern von Immobilien diesen Sicherheitsnachweis (SINA, Periodische Kontrolle) durch ein unabhängiges Kontrollunternehmen gesetzlich vor. Der Eigentümer ist für die periodische Überprüfung und die Mängelbehebung selber verantwortlich. Als unabhängiges Kontrollorgan erledigen wir für Sie von der Kontrolle bis zum Behördenweg alles. Nehmen Sie doch unverbindlichen Kontakt mit uns auf.

Wir überprüfen für Sie:

  • Elektroanlagen
  • Sicherungsverteilungen
  • Steckdosen und Schalter
  • Angeschlossene Haushaltsgeräte aller Art
  • Innen- und Aussenbeleuchtung
  • Stromrechnung
  • Umbauarbeiten